Allgemeine Geschäftsbedingungen
BeaCHalet Bosuil 1704
(Stand 19.01.2021)
Buchungsbestätigung
Die Reservierung unseres Chalets ist mit Erhalt der Buchungsbestätigung und nach erfolgter Anzahlung rechtskräftig. Mit Überweisung der Anzahlung erkennt der Mieter die AGB und das Reglement des Campingplatzes Julianahoeve als verbindlich an.
Anzahlung
Der Mietpreis ist dem Mieter in der Buchungsbestätigung per Email mitgeteilt worden. Dieser setzt sich zusammen aus einem Übernachtungs- oder Wochenpreis je nach Saison, sowie den Nebenkosten (Strom, Wasser, Gas).
Die an den Campingplatz zu entrichtende Nutzungsgebühr( von z.Zt. 4,50€ pro Person / pro Übernachtung, ab einem Alter von 2 Jahren) ist zusätzlich vor Ankunft zu zahlen und nicht im Mietpreis enthalten. Diese Gebühr wird vor Urlaubsantritt von der Campingverwaltung in Rechnung gestellt.
Zusätzlich erhebt die Gemeinde Schouwen-Duiveland eine Kurtaxe Gebühr von 1,83/2,04€ pro Übernachtungen Gästen ab dem 2. Lebensjahr. Diese Kurtaxe Gebühr wird mit der Rückzahlung der Mietkaution verrechnet.
Die Anzahlung in Höhe von 30% des Mietpreises inkl. Endreinigung ist sofort nach Buchungsbestätigung auf unser Konto zu überweisen. Die Restzahlung inkl. Kaution wird 6 Wochen vor Reiseantritt fällig. Mietpreise bis 350,00 Euro sind sofort vollständig fällig.
Dies kann bei kurzfristigen Buchungen in Absprache mit dem Vermieter auch anders geregelt werden.
Rücktrittskosten
Bei einem Rücktritt einer Buchung sind immer Rücktrittskosten in Höhe von 80,00 Euro zu zahlen.
Bei einem Rücktritt
· bis 30 Tage vor Mietbeginn 30 % (Mietpreis, ohne Nebenkosten)
· ab 30 Tage bis 14 Tage vor Mietbeginn 50 %
· ab 14 Tage bis 7 Tage vor Mietbeginn 70 %
· ab 7 Tage vor Mietbeginn 100 % der vereinbarten und im Mietvertrag schriftlich bestätigten Mietkosten zu zahlen.
Wird das Objekt in der von Ihnen stornierten Zeit nur anteilig neu vermietet, wird dies bei der Berechnung des zu zahlenden Ausfalls entsprechend berücksichtigt. Wenn das Objekt für die gesamte Zeit neu vermietet werden kann, fallen lediglich die Bearbeitungsgebühren in Höhe von 80,00 Euro für den dadurch entstehenden Mehraufwand an. Diese Kosten werden bei jeder Stornierung erhoben. Eine evtl. Differenz zu der Neuvermietung (Last-Minute-Preis) und Ihrem Mietpreis wird ebenfalls berücksichtigt.
Um evtl. Ausfallzahlungen zu vermeiden empfehlen wir Ihnen eine entsprechende Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Sollten Sie die 6 Wochenfrist (Zahlungsziel vor dem Reiseantritt) verstreichen lassen, ohne uns darüber zu informieren, so behalten wir uns vor, den mit Ihnen geschlossenen Mietvertrag unsererseits zu kündigen. Wir werden neuen Interessenten die Reservierungsmöglichkeit für Ihren gebuchten Zeitraum ermöglichen. Ersatzansprüche unsererseits an Sie, in einem solchen Fall, behalten wir uns vor. Die Kündigung erfolgt in Form eines eingeschriebenen Briefes.
An- und Abreise
Am Anreisetag steht Ihnen das Chalet ab 15:30 Uhr zur Verfügung. Schadensersatzansprüche, falls das Chalet ausnahmsweise einmal nicht pünktlich um 15:30 Uhr bezogen werden kann, können nicht geltend gemacht werden.
Am Abreisetag ist das Chalet bis 10:00 Uhr oder nach gesonderter Vereinbarung zu verlassen.
Es wird eine Kaution von 150,00 Euro, die mit der Restzahlung 6 Wochen vor Reiseantritt zu zahlen ist, erhoben. Diese wird bei ordnungsgemäßer Übergabe umgehend an Sie zurück überwiesen.
Zudem wird ein Betrag von 70,00 Euro, bzw. 110,00 Euro an Sonn-/ Feiertagen (Niederlande) für die Endreinigung erhoben.
Bei Abreise verpflichten sie sich das Chalet ordentlich zu verlassen.
Dies bedeutet:
Im Außenbereich gibt es ein Gartenhaus mit Fahrrädern.
Diese sind nicht im Mietpreis enthalten und es wird keine Gewährleistung dafür übernommen.
Gerne können sie allerdings kostenfrei mitbenutzt werden. Im Schadensfall bitten wir allerdings darum, diesen entweder selber oder im Fahrradladen vor Ort beheben zu lassen.Diese Dinge werden nicht vom Reinigungsdienst übernommen. Deswegen bitten wir Sie darauf zu achten, sodass auch die nächsten Gäste das Chalet in einem guten Zustand vorfinden.
Sollte sich in begründeten Fällen der Reinigungsdienst bei uns melden / beschweren, weil sich der jeweilige Mieter nicht an obige Abmachung gehalten hat, so wird eine Nachzahlung in Höhe von 100 Euro von der Kaution einbehalten. Es werden vom Reinigungsdienst zur Dokumentation in solchen Fällen Fotos gemacht.
Auch das Auto muss, wenn sie den Tag noch auf dem Platz oder am Strand verbringen wollen vor der Schranke am Haupteingang geparkt werden.
Das BeaChalet
Unser Chalet ist unter www.bea-ch-alet.de mit entsprechenden Bildern unverbindlich und ohne Garantie dargestellt. Das Chalet wird mit vollständigem Inventar vermietet.
Die jeweilige Ausstattung ist ebenfalls auf der Homepage zu ersehen.
Der Mieter wird gebeten, unmittelbar nach seiner Ankunft das im Chalet befindliche Inventar zu überprüfen und etwaige Schäden oder Fehlbestände dem Vermieter spätestens an dem der Ankunft folgenden Tag mitzuteilen.
Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Chalet vorgesehen.
Für verloren gegangene Schlüssel berechnet der Vermieter eine Pauschale von 300,00 Euro.
Es gilt das Verursacherprinzip.
Fenster und Türen sind bei Regen und Sturm, sowie vor Verlassen des Chalets Einbruch-, Sturm- und Regensicher zu schließen.
Das gilt auch für den Ganzjahrespavillon , der bei Regen und Sturm sowie beim Verlassen der Parzelle zu schließen ist. Der Mieter haftet für Schäden, die durch schuldhafte Verletzung der ihm obliegenden Sorgfalts- und Anzeigepflicht entstehen, besonders bei unsachgemäßer Behandlung technischer Anlagen und anderer Einrichtungsgegenstände. Der Mieter haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.
Bei vertragswidrigem Gebrauch des Mobilheims, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens, Nichteinhaltung der RECRON Bestimmungen etc., sowie bei Nichtzahlung des vollen Mietpreises (§ 2) kann der Vertrag fristlos gekündigt werden. Der bereits gezahlte Mietzins bleibt bei dem Vermieter.
Anreise mit E-Auto oder Hybrid Fahrzeugen:
Es besteht die Möglichkeit das Fahrzeug an der Ladestation bei der Rezeption bzw. vor der Schranke gegen Entgelt aufzuladen. Anbieter ist e-Flux.
Das Aufladen am Chalet ist verboten (Brandgefahr und die Stromkosten sind nicht im Mietpreis enthalten).
Der Stromverbrauch wird kontrolliert und in Rechnung gestellt.
Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht und mit einem Platzverbot geahndet.
Aufenthalt
Das Chalet darf höchstens mit der in der Anmeldung an den Campingplatzbetreiber (J-Ticket) angegebener Personenzahl benutzt werden. Bei Überbelegung haben, sowohl der Campingplatzbetreiber als auch Eigentümer des Chalets das Recht, überzählige Personen abzuweisen oder den entsprechenden Aufpreis einzuziehen.
Störungen
Bei eventuellen Störungen (z.B. an den Versorgungszugängen) erklären Sie sich damit einverstanden, der jeweiligen Fachfirma Zutritt zu dem Objekt zu gewähren, damit die Störung professionell behoben werden kann.
Haftung des Vermieters
Der Vermieterhaftet für Schäden, die durch sein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung von für Schadensersatzansprüche - gleich aus welchem Rechtsgrund - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt: Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet der Vermieter nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Auftraggeber vertrauen durfte. Soweit der Vermieter hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.
Bei Streitigkeiten zwischen Kunden und dem Vermieter findet ausschließlich deutsches Recht unter Ausschluss aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen, Anwendung. Weiterhin werden die Vorschriften des UN-Kaufrechts ausgeschlossen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auch die Aufhebung des Schriftformerfordernisses bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.
Der Vermieter behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von www.Bea-CH-alet.de
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Schriftform
Andere als in diesem Vertrag aufgeführten Vereinbarungen bestehen nicht. Mündliche Absprachen wurden nicht getroffen. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen werden akzeptiert mit Überweisung der Anzahlung oder aber der Zahlung in bar.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der zuvor beschriebenen Mietbedingungen rechtsungültig sein, so wird diese durch eine sinngemäß am nächsten kommende Regelung ersetzt. Die anderen Mietbedingungen bleiben davon unberührt und weiterhin gültig.